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Herausforderungen und Risiken beim Outsourcing

Einblicke in die Branche, Fallstudien

Herausforderungen und Risiken beim Outsourcing

In wenigen Tagen wird der von Achilles organisierte Workshop zum Auftragnehmer-Management in Santiago, Chile, stattfinden. Im Vorfeld haben wir mit Cristián Aguayo, einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt und Gründungspartner der Anwaltskanzlei Aguayo, Ecclefield & Martínez, gesprochen, der bei der Veranstaltung mit einem Beitrag vertreten sein wird.

Wir haben diese Gelegenheit genutzt, um 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vergabe von Unteraufträgen in Chile – eines Gesetzes, das Regelungen zur Arbeit im Rahmen von Unteraufträgen, zum Betrieb von Unternehmen für temporäre Dienstleistungen und zu Arbeitsverträgen für temporäre Dienstleistungen enthält – das aktuelle Szenario und die Herausforderungen, mit denen sich Einkaufsorganisationen konfrontiert sehen, die verschiedenen Alternativen für die Minimierung von Risiken sowie die Auswirkungen von Regelverstößen zu betrachten.
Was sind rechtlich gesehen die Hauptvorteile des Gesetzes für die Vergabe von Unteraufträgen für Unternehmen und Arbeitskräfte?

Im Rahmen eines Unterauftrags geleistete Arbeiten sind durch einen Arbeitsvertrag geregelt und werden durch eine Arbeitskraft für einen Arbeitgeber – den Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer – ausgeführt. Sie erfolgen auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung auf eigenes Risiko und eigene Kosten und mit Arbeitskräften, für die er selbst die Verantwortung trägt, für eine dritte Person oder juristische Person, die Eigentümer der Arbeiten, des Unternehmens oder der Niederlassung ist und als Hauptunternehmen bezeichnet wird.

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die Hauptvorteile einer korrekten Implementierung und Anwendung dieses Gesetzes darin liegen, dass es Schutzmechanismen etablieren soll, um die Compliance mit dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu gewährleisten, das für alle beteiligten Arbeitskräfte gilt.

Arbeitskräfte genießen damit eine höhere Sicherheit – unabhängig davon, wer ihr direkter Arbeitgeber ist. Gleichzeitig versetzt es die Hauptunternehmen in die Lage, sich mit den Auftragnehmern und Unterauftragnehmern abzustimmen und die notwendige Gewissheit im Hinblick auf deren aktuelle Solvenz, Zuverlässigkeit und ihre Verpflichtung in Bezug auf ihre Dienstleistungen und die Arbeitskräfte, die diese erbringen, zu erhalten.

Mit welchen Herausforderungen sehen sich Unternehmen derzeit in diesem Zusammenhang konfrontiert? Könnten Sie einige Beispiele nennen?

Da es Fälle gibt, in denen Arbeitskräfte ihre direkten Arbeitgeber verklagen, sehen sich die Hauptunternehmen mit Urteilen konfrontiert, die sie gesamtschuldnerisch und/oder als Erfüllungsgehilfen haftbar machen könnten. Das bedeutet, das sie ein Überwachungssystem brauchen, das ihnen eine bessere Kontrolle ermöglicht. Nur so können sie sich vor unbekannten Risiken schützen.

Welche Art von Sanktionen zieht eine fehlende Compliance nach sich?

Das aktuelle Arbeitsrecht sieht zwei Arten von Haftung für das Hauptunternehmen vor: die Haftung als Erfüllungsgehilfe und die gesamtschuldnerische Haftung. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Haftung als Erfüllungsgehilfe nur dann eintritt, wenn das Hauptunternehmen das Informations- und Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf seine Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer ausübt. Im Gegensatz dazu tritt die gesamtschuldnerische Haftung ein, wenn das Hauptunternehmen diese Rechte nicht ausübt.

Das Hauptunternehmen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben und die Gesundheit aller für seine Arbeiten, sein Unternehmen oder seine Niederlassung tätigen Arbeitskräfte effektiv zu schützen, egal bei wem sie angestellt sind.

Worauf sollten Unternehmen achten, um die Risiken zu minimieren?

Auftragnehmer und Unterauftragnehmer müssen Informationsrechte – auch bezeichnet als Kontroll- und Vergütungsrechte – ausüben. Dadurch wird das Hauptunternehmen in die Lage versetzt, von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern Informationen in Bezug auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Sozialversicherungspflichten gegenüber ihren Arbeitskräften einzuholen. Auftragnehmer haben dieselben Rechte in Bezug auf ihre Unterauftragnehmer.

Auftragnehmer und Unterauftragnehmer können außerdem das Zurückbehaltungsrecht auszuüben, das es dem Hauptunternehmen ermöglicht, Zahlungen an Auftragnehmer zurückzuhalten, die nicht den Nachweis erbringen, dass sie ihren arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Sozialversicherungspflichten uneingeschränkt nachkommen und die fälligen Zahlungen an die zuständige Arbeitsorganisation oder den zuständigen Sozialversicherungsträger leisten. Auftragnehmer haben dieselben Rechte in Bezug auf ihre Unterauftragnehmer.

Der Auftragnehmer muss gegenüber dem Hauptunternehmen innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzes den Nachweis über die Beträge und den aktuellen Status seiner arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Sozialversicherungspflichten erbringen. Dies erfolgt in Form eines Zertifikats, das durch die zuständige Arbeitsaufsichtsbehörde ausgestellt wird, oder durch andere geeignete Mittel, die durch das Arbeitsministerium und die Sozialversicherung reguliert sind.

Wenn Sie weitere Informationen darüber wünschen, wie Achilles Sie bei der Risikominimierung unterstützen kann, besuchen Sie: Achilles Solutions.

Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte!

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